Erstarken-das eigene Leben gestalten

Hypnotherapie, anthroprosophische Kunst,-Kreativ- und Maltherapie, Gesprächstherapie, Coaching

Honorar HP Psychotherapie

Ein Kennlerngespräch von 20-30 Minuten ist unentgeltlich.

Für eine Sitzung Hypno/Hypnosetherapie/KIP, klientenzentrierte Gesprächsführung nach Rogers bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern, sowie für die Raucherentwöhnung berechne ich:  45Min./€75,-,   60Min./€100,- , ab der 61.Minute € 25,-.

Für die Gesprächstherapie nach Rogers als Paartherapie beträgt das Honorar für 60Min/€130,-. 

Es können auch ein oder mehrere Arbeitstage für innere Prozesse gebucht werden: 8 Std./€650,-( zzgl. 1 Stunde Pause) oder ein oder mehrere halbe Tage/ 4,5 Std./ €370,- (zzgl.45 Minuten Pause) gebucht werden. Fallen Fahrtkosten an, werden diese nach individueller Vereinbarung abgerechnet.

Einzelsitzungen Entspannungstherapie für Kinder berechne ich mit 60Min/€65,-. Entspannungstherapie schließt keine Heiltrancen mit ein.

Als Teilnehmer Entspannungstherapie für Kinder in einer drei bis sechs Teilnehme-Gruppe bei mir in der Praxis berechne ich €35,-/60Min. pro Teilnehmer.

Als Gruppentherapeutin Entspannungstherapie für Kinder berechne ich €100,- pro Kurseinheit zzgl. Anfahrtspauschale nach individueller Absprache. 

Die Einzelstunde Kunsttherapie für Kinder oder Erwachsene berechne ich 60Min/€ 65,- inklusive Materialkosten bei mir in der Praxis. Wünschen Sie einen Hausbesuch, wird dazu eine individuelle Anfahrtspauschale vereinbart.

Als Teilnehmer Kunsttherapie für Kinder und/oder Erwachsene in einer drei bis sechs Teilnehmer Gruppe bei mir in der Praxis berechne ich 60Min/€35,- pro Teilnehmer, was die Materialkosten mit einschließt. Das Gruppenangebot Kunsttherapie für Kinder und/oder Erwachsene in externen Räumlichkeiten berechne ich mit €100,- pro Kurseinheit, die Dauer liegt bei 60 Minuten, zzgl. einer Anfahrtspauschale. Material wird entweder von der Einrichtung gestellt oder separat abgerechnet.

Geführte Heilhypnosen und Heiltrancen dauern zwischen 45-80 Minuten. Sie können an einer Einzelsitzung teilnehmen/€100,- pauschal oder an einer 

Gruppenheilhypnose, bzw. Gruppenheiltrance jeden Montag um 17:30h bei mir in der Praxis teilnehmen mit wechselnden Themen für € 35,- pro Teilnehmer. Sie können sich das Thema der geführten Heiltrance auch frei wählen und eine eigene Gruppe bilden und  zu mir in die Praxis kommen. Für geführte Heiltrancen außerhalb meiner Praxis wird eine individuelle Anfahrtspauschale fällig. 

Buchen Sie eine geführte Heiltrance zu zweit, berechne ich pro Person € 50,-. Für Heiltrancen und Heilhypnosen außerhalb meiner Praxis, werden zusätzlich individuell Fahrtkosten vereinbart.


Sonderkonditionen:

Rentner mit einer nachgewiesenen geringen Rente oder mit Bezug von Zusatzleistungen eines Amtes zahlen pro Sitzung €50,-.
Alleinerziehende, nicht mehr im Elternhaus lebende Studenten und Menschen in Ausbildung zahlen €50,- pro 60 Minuten Sitzung.
Ich nehme pro Quartal einen pro Bono Fall auf. Für diese Plätze gibt es eine Warteliste, scheuen Sie sich nicht, sich hierfür zu melden.



Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz leider nicht.
Einige Kassen bieten jedoch Zusatzversicherungen an, in den diese Leistungen enthalten sind. Leider sind die Behandlungssätze derart niedrig, daß ich nicht mit Kassen oder Zusatzversicherungen abrechne. Nach jeder Sitzung erhalten sie eine Honorarnote, die Sie selbst einreichen können. 


Das jeweilige Honorar wird für die geplante Sitzungsdauer vor Behandlung in voller Höhe als Barzahlung fällig. Eine Verlängerung wird direkt im Anschluß an die Sitzung, ebenfalls in bar, entrichtet.
Individuelle Zahlungsbedingungen bedürfen der Absprache.

Für nicht wahrgenommene und nicht 24 Std. vor dem vereinbarten Termin abgesagte Sitzungen, wird ein Ausfallhonorar in voller Höhe, entsprechend der gebuchten Sitzung, in Rechnung gestellt. 


Warum ist selbst zahlen nicht immer ein Nachteil?

Da ich nicht mit den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen abrechne, werden keine Diagnosen gemäß ICD-10 an die Versicherungsträger gemeldet und dort gespeichert.

Was bedeutet das für Sie?
Dies ist beispielsweise für den späteren Abschluss einer Lebens– oder Berufsunfähigkeitsversicherung, für eine Verbeamtung (z.B. Lehramt) relevant, denn es werden zurzeit Angaben über psychotherapeutische Behandlungen der letzten 2-5 Jahren abgefragt.

Bei Bewerbungen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten, in der Luftfahrt, etc. werden Sie ebenfalls nach psychologischen Behandlungen gefragt.
Wird über keine gesetzliche oder private Krankenkasse abgerechnet, tauchen Ihre Behandlungsinformationen nirgendwo auf!

Ein weiterer Vorteil ist die Anwendung alternativer Behandlungsmethoden:
Heilpraktiker Psychotherapie unterliegen nicht dem Psychotherapeutengesetz (§1), welches nur wenige psychotherapeutische Methoden anerkennt.
Nach dem Heilpraktikergesetz ist es möglich, -alle- Therapieformen, in denen sich der Heilpraktiker fortgebildet hat, anzubieten! 

 

Heilpraktikerrechnungen sind steuerlich absetzbar

Klienten und Klientinnen können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt haben, als sogenannte „Sonderausgaben“ in ihrer Steuererklärung geltend machen, und so unter Umständen ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat entschieden (Az. 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkasse, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind.


Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin Psychotherapie bin ich dazu verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was mir bei der Ausübung meines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird, auch gegenüber Familienangehörigen.
Vertrauliche Informationen können nur durch eine Entbindung von der Schweigepflicht            -durch den Patienten- weitergegeben werden.